Informationen für Klientinnen und Klienten

Als Musiktherapeutin und Mitglied im Schweizerischen Fachverband für Musiktherapie SFMT bin ich verpflichtet, die berufsethischen Richtlinien einzuhalten. Die Schweigepflicht gilt für jede Therapiesitzung, einzeln oder Gruppe. Zur Sicherung der Qualität meiner Arbeit gehört die Teilnahme an Seminaren und Fortbildungen. Zur Qualitätssicherung zählt auch die regelmässige Reflektion meiner musiktherapeutischen Arbeit in Intervision und Supervision, in welcher Fallbeispiele ohne Namensnennung herangezogen werden.

Beim Erstgespräch in der Musiktherapie werden Erwartungen und Ziele geklärt. Die Häufigkeit und die Länge der künftigen Sitzungen werden nach der 1. „Kennenlernsitzung“ gemeinsam vereinbart. Eine Musiktherapiesitzung dauert, je nach Absprache, 60 oder 90 Minuten. Die Therapiedauer besprechen Klient und Musiktherapeutin im Verlauf der Therapie.

Die Termine können telefonisch und per mail vereinbart oder abgesagt werden.